"Hinsichtlich der Berechnungsmethoden sollte sich die Bundesregierung
nicht allein auf eine Methode wie beispielsweise den Bedarfswerten für den
Energieverbrauch konzentrieren", so Henningsen. Es muss grundsätzlich auch der
Verbrauch berücksichtigt werden. Dies ist vor allem deshalb sinnvoll, da der
tatsächliche Verbrauch zu einem nicht unerheblichen Teil auf das Verhalten der
Bewohner zurückzuführen ist. "Nutzer einer Immobilie dürfen mit dem Energiepass
nicht allein gelassen werden. Er muss im Rahmen der übergabe des Energiepasses
auch Hinweise erhalten, wie er dazu beitragen kann, dass weniger Energie
verbraucht wird", so Henningsen. "Es kann nicht im Sinne des Umweltschutzes
sein, wenn das Gebäude nach neuesten energietechnischen Standards ausgerüstet
ist und die erzielte Energieeinsparung durch falsches Nutzerverhalten jedoch
verspielt wird."
Mietrechtliche Probleme drohen
Von großer Bedeutung ist die Gefahr mietrechtlicher Folgeprobleme. Laut
EU-Richtlinie Artikel 7 Abs. 2 dienen die Energieausweise lediglich der
Information. Rechtswirkungen bestimmen sich nach den einzelstaatlichen
Vorschriften. "Es darf nicht passieren, dass Mieter automatisch die Miete
mindern können, wenn mehr Energie in Haus oder Wohnung verbraucht wird, als im
Energieausweis angegeben. Jahrelange juristische Streitigkeiten müssen
grundsätzlich ausgeschlossen werden", so Henningsen. Auch unter diesem
Gesichtspunkt ist das Nutzerverhalten sehr wichtig. Ein höherer Energieverbrauch
als ausgewiesen, kann auch auf falsches Nutzerverhalten zurückzuführen sein.
Deshalb ist die Kombination von Bedarfs- und Verbrauchswerten im Energiepass
eine sinnvolle Lösung, die Umweltschutz und Transparenz beim Energieverbrauch
von Immobilien in Einklang bringt.
IVD
Jürgen Michael Schick
Vizepräsident und Bundespressesprecher
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