Pressemitteilung
vom 16. Dezember 2004
IVD: Was ändert sich 2005
für Immobilieneigentümer und Käufer?
änderungen
betreffen Damnum, Investitionszulage und womöglich die Eigenheimzulage /
Entschieden wird über das Antidiskriminierungsgesetz und die
Erbschaftsteuer
Das neue Jahr 2005 wird für
Immobilieneigentümer wieder einige änderungen bringen. So entfällt die
Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen in den fünf neuen Bundesländern
und das Damnum kann nur noch für maximal fünf Jahre im Voraus steuerlich geltend
gemacht werden. "Bei den bereits beschlossenen änderungen für das Jahr 2005
handelt es sich um Verschlechterungen für die Immobilienwirtschaft", erklärte
Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).
"Chaotisch mutet jedoch an, dass das Damnum und voraussichtlich auch die
Eigenheimzulage bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres änderungen
unterliegen. Mehr Kontinuität bei der Gesetzgebung und Planungssicherheit für
Investoren wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft wünschenswert", so
Schick.
Für Anfang 2005 wird die Entscheidung
über die Zukunft der Eigenheimzulage erwartet. Darüber hinaus strebt die
rot-grüne Koalition die Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes an und das
Bundesverfassungsgericht wird über die unterschiedliche Bewertung von
Grundstücken und Geldvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer
urteilen.
Bundesverfassungsgericht
entscheidet über Erbschaftssteuer
Wer seinen Immobilienbesitz oder sein
Betriebsvermögen steuergünstig auf die nächste Generation übertragen will,
sollte bald handeln: Das Bundesverfassungsgericht wird im Jahr 2005 über die
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken und
Geldvermögen im Erbschaft- und Schenkungsfall entscheiden. Der BFH hatte diese
Frage bereits 2002 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Gesetzgeber wird
voraussichtlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten und
nicht wie befürchtet mit einem eigenen Gesetzentwurf vorpreschen. Ein bereits
vorliegender Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein wurde nicht in den Bundesrat
eingebracht. Nach derzeit noch geltender Rechtslage ist es steuergünstiger,
statt Bargeld Immobilienvermögen zu verschenken oder zu vererben. Gegebenenfalls
ändern sich aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die
Bewertungsgrundsätze für Grundstücke.
Eigenheimzulage vor dem
Aus?
Der Bundestag hat mit seiner rot-grünen
Mehrheit die Streichung der Eigenheimzulage beschlossen. Dies lehnte der
Bundesrat jedoch ab. Voraussichtlich im Februar wird über die Zukunft der
Eigenheimzulage entschieden. Für Neubauten (höchstens zwei Jahre alt) und
Bestandsimmobilien (älter als zwei Jahre) erhalten Anspruchsberechtigte derzeit
über einen Zeitraum von acht Jahren max. 1.250 EURO jährlich. Die Kinderzulage
beträgt je Kind 800 Euro jährlich. Anspruchsberechtigt sind Ledige bis zu einer
Einkunftsgrenze von 70.000 Euro in zwei Jahren und Verheiratete bis zu einer
Einkunftsgrenze von 140.000 Euro ebenfalls in zwei Jahren.
Antidiskriminierungsgesetz: Beweislastumkehr belastet
Immobilienwirtschaft
Das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz
der rot-grünen Koalition geht deutlich über die Vorgaben von EU-Richtlinien
hinaus, die Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft
vermeiden wollen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass niemand aus Gründen
des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
benachteiligt werden darf. "Dies sind Selbstverständlichkeiten, die sich bereits
aus dem Grundgesetz ergeben. Weitreichende Folgen hat jedoch die ebenfalls
im Gesetzentwurf vorgesehene Umkehr der Beweislast", so Schick. So könnten
Mietinteressenten, nachdem sie abgelehnt wurden, behaupten, dass die
Ablehnung auf diskriminierenden Tatbeständen beruht. Der Vermieter müsste dann
beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Gelingt dies nicht, so hat der
Mietinteressent das Recht, die Wohnung anzumieten oder sogar Schade nersatz zu
verlangen.
Damnum nur noch bei
5-jähriger Zinsbindungsfrist
Die bei Immobilienfinanzierungen früher
üblichen Damnen können ab dem 1. Januar 2005 nur noch dann
steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens
maximal fünf Jahre beträgt. "Eine rückwirkende Geltung zum 1. Januar 2004
konnte wenigstens noch vermieden werden. Dennoch ist die weitere drastische
Beschränkung von Damnen eine schlechte Nachricht für Käufer von vermieteten
Immobilien", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des
Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Erst vor einem Jahr wurde das Damnum
durch den so genannten 5. Bauherrenerlass von zehn auch fünf Prozent
reduziert.
Investitionszulage läuft
aus
In den neuen Bundesländern sowie
Berlin-Ost müssen Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden vor dem
1. Januar 2005 abschließen. Nur dann erhalten sie noch die Investitionszulage
nach dem Investitionszulagengesetz von 1999. Das gilt sowohl für die
Investitionszulage nach §3 und §3a des Investitionszulagengesetz. Das neue
Investitionszulagengesetz 2005 enthält keine Nachfolgeregelung für die Förderung
von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden nach dem 31. Dezember 2004. Die
Investitionszulage beträgt 15 Prozent der im Kalenderjahr geleisteten Zahlungen
- bei bestimmten innerörtlichen Gebäuden 22 Prozent.
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Jürgen Michael Schick
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