Pressemitteilung vom 16. Dezember 2004
 
 
IVD: Was ändert sich 2005 für Immobilieneigentümer und Käufer?
 
änderungen betreffen Damnum, Investitionszulage und womöglich die Eigenheimzulage / Entschieden wird über das Antidiskriminierungsgesetz und die Erbschaftsteuer
 
Das neue Jahr 2005 wird für Immobilieneigentümer wieder einige änderungen bringen. So entfällt die Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen in den fünf neuen Bundesländern und das Damnum kann nur noch für maximal fünf Jahre im Voraus steuerlich geltend gemacht werden. "Bei den bereits beschlossenen änderungen für das Jahr 2005 handelt es sich um Verschlechterungen für die Immobilienwirtschaft", erklärte Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). "Chaotisch mutet jedoch an, dass das Damnum und voraussichtlich auch die Eigenheimzulage bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres änderungen unterliegen. Mehr Kontinuität bei der Gesetzgebung und Planungssicherheit für Investoren wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft wünschenswert", so Schick.
 
Für Anfang 2005 wird die Entscheidung über die Zukunft der Eigenheimzulage erwartet. Darüber hinaus strebt die rot-grüne Koalition die Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes an und das Bundesverfassungsgericht wird über die unterschiedliche Bewertung von Grundstücken und Geldvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer urteilen.
 
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Erbschaftssteuer
 
Wer seinen Immobilienbesitz oder sein Betriebsvermögen steuergünstig auf die nächste Generation übertragen will, sollte bald handeln: Das Bundesverfassungsgericht wird im Jahr 2005 über die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken und Geldvermögen im Erbschaft- und Schenkungsfall entscheiden. Der BFH hatte diese Frage bereits 2002 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Gesetzgeber wird voraussichtlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten und nicht wie befürchtet mit einem eigenen Gesetzentwurf vorpreschen. Ein bereits vorliegender Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein wurde nicht in den Bundesrat eingebracht. Nach derzeit noch geltender Rechtslage ist es steuergünstiger, statt Bargeld Immobilienvermögen zu verschenken oder zu vererben. Gegebenenfalls ändern sich aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Bewertungsgrundsätze für Grundstücke.
 
Eigenheimzulage vor dem Aus?
 
Der Bundestag hat mit seiner rot-grünen Mehrheit die Streichung der Eigenheimzulage beschlossen. Dies lehnte der Bundesrat jedoch  ab. Voraussichtlich im Februar wird über die Zukunft der Eigenheimzulage entschieden. Für Neubauten (höchstens zwei Jahre alt) und Bestandsimmobilien (älter als zwei Jahre) erhalten Anspruchsberechtigte derzeit über einen Zeitraum von acht Jahren max. 1.250 EURO jährlich. Die Kinderzulage beträgt je Kind 800 Euro jährlich. Anspruchsberechtigt sind Ledige bis zu einer Einkunftsgrenze von 70.000 Euro in zwei Jahren und Verheiratete bis zu einer Einkunftsgrenze von 140.000 Euro ebenfalls in zwei Jahren.
 
Antidiskriminierungsgesetz: Beweislastumkehr belastet Immobilienwirtschaft
 
Das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz der rot-grünen Koalition geht deutlich über die Vorgaben von EU-Richtlinien hinaus, die Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vermeiden wollen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass niemand aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf. "Dies sind Selbstverständlichkeiten, die sich bereits aus dem Grundgesetz ergeben.  Weitreichende Folgen hat jedoch die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Umkehr der Beweislast", so Schick. So könnten Mietinteressenten, nachdem sie abgelehnt wurden,  behaupten, dass die Ablehnung auf diskriminierenden Tatbeständen beruht. Der Vermieter müsste dann beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Gelingt dies nicht, so hat der Mietinteressent das Recht, die Wohnung anzumieten oder sogar Schade nersatz zu verlangen.
 
Damnum nur noch bei 5-jähriger Zinsbindungsfrist
 
Die bei Immobilienfinanzierungen früher üblichen Damnen können ab dem 1. Januar 2005  nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens maximal fünf Jahre beträgt. "Eine rückwirkende Geltung zum 1. Januar 2004 konnte wenigstens noch vermieden werden. Dennoch ist die weitere drastische Beschränkung von Damnen eine schlechte Nachricht für Käufer von vermieteten Immobilien", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Erst vor einem Jahr wurde das Damnum durch den so genannten 5. Bauherrenerlass von zehn auch fünf Prozent reduziert.
 
Investitionszulage läuft aus
 
In den neuen Bundesländern sowie Berlin-Ost müssen Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden vor dem 1. Januar 2005 abschließen. Nur dann erhalten sie noch die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz von 1999. Das gilt sowohl für die Investitionszulage nach §3 und §3a des Investitionszulagengesetz. Das neue Investitionszulagengesetz 2005 enthält keine Nachfolgeregelung für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden nach dem 31. Dezember 2004. Die Investitionszulage beträgt 15 Prozent der im Kalenderjahr geleisteten Zahlungen - bei bestimmten innerörtlichen Gebäuden 22 Prozent.
 
 

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